Im Alter merken viele Menschen, dass sie manche Dinge nicht mehr allein schaffen. Andere wünschen sich Unterstützung für einen Angehörigen, oder der Arzt verordnet eine medizinische Behandlung zuhause. Die Sozialstation bietet für ganz unterschiedliche Situationen eine Fülle verschiedener Leistungen an, die hier beschrieben sind.
Im Pflegestützpunkt des Landkreises Böblingen findet eine unabhängige Beratung statt. Dieser ist in Bondorf stationiert.
Unsere Beratungsstelle berät Sie ebenfalls neutral. Die Beratungsstelle informiert Sie über mögliche Leistungsansprüche, vermittelt Sie ggf. weiter, berät Sie individuell bei all Ihren Fragen und zeigt Ihnen Entscheidungsmöglichkeiten auf.
Zudem gibt es eine Beratung über die Kranken-/ Pflegekassen bei gesetzlich Versicherten, sowie bei den Privatkassen über eigene Beratungsstellen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.
Besteht bereits eine Einstufung in einen Pflegegrad, ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz in der Häuslichkeit vorgesehen. Auch dazu informieren wir Sie gern.
Die Kosten sind unterschiedlich hoch, je nachdem, wie viele Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Ihre Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten, sofern ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Im Mittelpunkt des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs steht der pflegebedürftige Mensch, seine Selbständigkeit und seine Fähigkeiten.
Je nachdem, in welchem Ausmaß die Selbständigkeit und Fähigkeiten eines Menschen beeinträchtigt sind, ergibt sich hieraus einer der fünf Pflegegrade. Diese Grade bilden die Bandbreite von Pflegebedürftigkeit ab.
Mit einem genehmigten Pflegegrad erhalten Sie finanzielle Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen usw..
Den Antrag auf Pflegeleistungen stellen Sie bei ihrer Pflegekasse.
Ihren Wunsch nach Pflege und Untertüzung versuchen wir so schnell wie nur möglich zu erfüllen und Sie in ihrem häuslichen Umfeld zu begleiten.
Ihre indiviuellen Wünsche werden bei der Planung und Festlegung der Einsatzzeiten so weit wie nur möglich berücksichtigt. Bei der Beratung besprechen wir dies umfassend. Für den Fall, dass Ihre Wunschzeit dennoch nicht sofort erfüllbar sein sollte, bemühen wir uns, Ihre Wünsche so schnell wie möglich umzusetzen.
Zur häuslichen Krankenpflege zählen die Leistungen Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung. Welche Leistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab. Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erhalten Versicherte neben der medizinischen Versorung durch ihren Hausarzt somit Untersützung durch qualifizierte Pflegekräfte. Können z.B. das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen nicht selbstständig durch Sie oder einen Angehörigen durchgeführt werden, sind wir Ihnen als Sozialstation behilflich.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die ihnen und ihren Angehörigen die Pflege erleichtern. Den Antrag auf Kostenübernahme stellen Sie bei ihrer Pflegekasse.
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung. Die Kurzzeitpflege ist auf einen Zeitraum von wenigen Wochen beschränkt und dient der Entlastung für pflegende Angehörige. Die Beratungsstelle kann Sie bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz unterstützen.
Wenn Ihre Pflegeperson, die bei Ihrer Pflegekasse gemeldet ist, die Pflege aus Krankheits- oder Urlaubsgründen nicht übernehmen kann, können Sie bei Ihrer Pflegekasse Verhinderungspflege beantragen. Es ist auch möglich, die Verhinderungspflege tage- oder stundenweise in Anspruch zu nehmen.
Ja, sehr gerne. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Beantragung und helfen Ihnen beim entprechenden Ausfüllen der Formulare. Für Kunden, die nicht Mitglied im Förderverein der Sozialstation oder im Krankenpflegeverein Merklingen sind, werden hierfür pauschal 15 € in Rechnung gestellt. Werden Sie mit diesem Antrag jetzt Mitglied!
Für die Verbesserung des Wohnungsumfeldes können Sie bei Ihrer Pflegeversicherung Zuschüsse beantragen. Für weitere Informationen über dieses Thema wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gerne auch vor Ort.
Pflegebedürftige können anstelle der Pflegesachleistung Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass bei Pflegegrad 2 oder 3 eine Beratung einmal pro Halbjahr und bei Pflegegrad 4 oder 5 einmal im Vierteljahr eine Beratung, z.B. durch die Sozialstation erfolgt. Pflegesachleistungen sind pflegerische Hilfen, die durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause geleistet werden. Bei Wahl von Pflegesachleistungen entscheidet sich der Pflegebedürftige also für pflegerische Hilfen durch die Sozialstation.
Bei der Kombinationsleistung werden Pflegegeld und Pflegesachleistung nebeneinander bezogen. Bei der Berechnung der Kombinationsleistung unterstützen wir Sie gerne.
Die Einstufung in einen höheren Pflegegrad erfolgt genauso wie die Erstbeantragung eines Pflegegrades. Den Antrag auf Einstufung in einen höheren Pflegegrad muss der Pflegebedürftige selbst bei seiner Pflegekasse stellen. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.
In einem solchen Fall gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die wir hnen im persönlichen Gespräch gern näher erläutern. Wir helfen Ihnen gern bei der Organisation einer Versorgung in der Nacht.
Ein Hausnotrufsystem gibt Ihnen Sicherheit, sodass Sie so lange wie möglich zuhause wohnen bleiben können. Mit einem Hausnotruf erhalten Sie die Möglichkeit bei einem Notfall, etwa wenn Sie zu Hause stürzen und nicht mehr aus eigener Kraft aufstehen können, schnelle Hilfe anzufordern. Wie ein Hausnotrufsystem funktioniert und was ein Hausnotruf kostet, erklären wir Ihnen gern in einem Gespräch.
Selbstverständlich haben Sie die freie Wahl.
Die Erstberatung ist für Bewohner der Stadt Weil der Stadt kostenlos. Folgeberatungen sind für Mitglieder im Förderverein oder im Krankenpflegeverein Merklingen auch danach kostenlos. Ansonsten kostet die Folgeberatung 15 €. Die Beratung ist völlig unverbindlich.
Weitere Informationen
Wege zur Pflege
Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit
Pflegeleistungs-Helfer
Angebot des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend